Mitgliedschaft

Mitglied in der Wohnungsgenossenschaft „Havelblick” eG kann jede natürliche Person, Personenhandelsgesellschaft sowie juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.

Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft und schicken diesen per Post, Fax oder Mail an unsere Geschäftsadresse.

Entsprechend unserer Satzung § 17 Abs. 2 entsteht die Mitgliedschaft in unserer Wohnungsgenossenschaft mit der Übernahme von 4 Pflichtanteilen. Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt 155,00 Euro. Zuzüglich zahlen Sie ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 Euro.

Die Geschäftsanteile werden nach § 17 der Satzung gestaffelt festgelegt; 1 Anteil 155,00 Euro. Es sind keine zusätzlichen Arbeitsleistungen, Provisionen und Kautionen erforderlich. Die Möglichkeit der Gewinnausschüttung ist am Ende eines Geschäftsjahres gegeben.

Bei einer Versorgung mit einer Wohnung aus unserem Bestand erwerben Sie weitere Pflichtanteile. Die Anzahl dieser Pflichtanteile richtet sich nach der von Ihnen beantragten Wohnungsgröße. Beispielsweise sind bei einer Wohnungsgröße von ca. 60 m² fünfzehn Geschäftsanteile als Pflichtanteil zu übernehmen.

Ihr vorhandenes Geschäftsguthaben (ohne Eintrittsgeld) erhalten Sie bei Kündigung Ihrer Mitgliedschaft nach Ablauf der Kündigungsfrist laut Satzung zurück.

Jedem Bürger steht es frei einer Wohnungsgenossenschaft beizutreten. Hier hat nicht der das Sagen, der die meisten Geschäftsanteile erwirbt. Es gilt grundsätzlich:

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht - eigentlich auch eine Stimmpflicht.